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Schacht-Audorf Wappen

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Ansprechpartner oder Informationen zur Rubrik

Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag, Mittwoch, Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14:00 - 17:30 Uhr

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Wissenswertes: Allgemeine Informationen zu Schacht-Audorf

Landkarte

Postleitzahl: 24790

Vorwahl: 0 43 31 -

Höhenlage: 10 bis 15 Meter über Normalnull

Kfz-Kenzeichen: RD

Nachbarorte (Entfernung: Orstmitte - Luftlinie): Borgstedt: 3 km, Büdelsdorf: 4 km, Ostenfeld/Rendsburg: 4 km, Osterrönfeld: 3 km, Rade b. Rendsburg: 2 km, Rendsburg: 5 km, Rickert: 5 km, Schülldorf: 2 km, Westerrönfeld: 5 km



Fähre

Verkehrsverbindungen:
Deutsche Bahn AG: Bahnhof Rendsburg
Öffentlicher Personennahverkehr:
Linienverkehr nach Kiel und Rendsburg
Stadtverkehr: Schacht-Audorf - Osterrönfeld - Westerrönfeld -Rendsburg - ZOB
Schiffsanleger: Linienverkehr auf dem Nord-Ostsee Kanal
Fähre über den Nord-Ostsee Kanal nach Rendsburg

Flugplatz: Schacht-Holm (10 km)
Flughafen: Kiel (40 km)
Flughafen: Hamburg (90 km)



Radweg

Versorgungsflächen:
Gesamtlänge der Gemeindestraßen 21,8 km
davon Straßen mit Gehweg 15,9 km
Straßen ohne Gehwegasphalt
Wirtschaftswege 5,9 km
unbefestigte Wanderwege 3,0 km

Größe des Gemeindegebietes:
Gesamtfläche 655,17 ha
davon Gewerbefläche 25,00 ha
Grünanlagen, Sport- und Spielflächen 310,00 ha
Siedlungsfläche 320,00 ha.



Wasserleitung

Gewerbe- und Industriestruktur:
Anzahl der Industriebetriebe 2
Handwerksbetriebe 30
Dienstleistungsbetriebe 56
Einzelhandel 29
Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe 10

Leitungsnetz:
des Fernheizwerkes: 2 km
für Erdgas: 12,5 km
für Stromversorgung: 15,0 km
für Wasserversorgung: 18 km
für Schmutzwasserentsorgung: 16 km
für Regenentwässerung: 17 km



Grundstückssteuern

Beschäftigungsstruktur:
Beschäftigte insgesamt 1.300
Davon entfallen auf die Wirtschaftsbereiche:
produzierendes Gewerbe 700
Handel und Verkehr 190
sonstige Dienstleistungen 560

Einwohner: ca. 4600

Die Hebesätze für die Realsteuern liegen bei der
Grundsteuer A bei 290 v. H.
Grundsteuer B bei 290 v. H.
Gewerbesteuer bei 320 v. H. der Steuermeßbeträge