Im Zuge des Behindertengleichstellungsgesetzes verlangt der Gesetzgeber, dass die Internetangebote öffentlicher Einrichtungen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden. Diese Website wurde so gestaltet, dass sie für Nutzer mit Behinderungen möglichst zugänglich ist. Mit sehr wenigen Ausnahmen erfüllen die Seiten die Richtlinien der W3 Web Content Accessibility Guidelines und den deutschen Richtlinien der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).
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Lesbarkeit / Schriftgrade
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